KOSTEN

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung können von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden oder selbst getragen werden. 

PRIVAT VERSICHERTE

Die Vergütung der psychotherapeutischen Behandlung von privat Versicherten orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und den neuen Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Krankenkasse und ggf. der Beihilfestelle nach den vertraglichen Bedingungen zur Kostenübernahme. 

SELBSTZAHLER

Für Selbstzahler orientiert sich die Vergütung ebensfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und den neuen Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024.

GESETZLICH VERSICHERTE

Die Kosten der Therapie bei gesetzlich Versicherten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierzu benötigen wir lediglich die Versichertenkarte.

KJP Kaarst

Am Dreieck 9 I 41564 Kaarst

02131-7536437 I 02131-7535602

info@kjp-kaarst.de I www.kjp-kaarst.de

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