Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung orientieren sich in der Regel an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und werden in einer individuellen Honorarvereinbarung festgehalten.
Die Vergütung der psychotherapeutischen Behandlung von privat Versicherten orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der zurständigen Krankenkasse und ggf. der Beihilfestelle nach den vertraglichen Bedingungen zur Kostenübernahme.
Für Selbstzahler orientiert sich die Vergütung ebensfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Die Kostenübernahme der Therapie bei gesetzlich Versichterten ist ggf. im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich. Welche Nachweise nötig sind, können sie hier nachlesen.
KJP Kaarst
Am Dreieck 9 I 41564 Kaarst
02131-7536437 I 02131-7535602
info@kjp-kaarst.de I www.kjp-kaarst.de
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.